Abwasser-Dichtigkeitsprüfung nach § 61a LWG

Beispiel für Rohrschäden an Abwasserleitungen



Diese Art der Prüfung ist für Grundstückseigentümer in NRW ein aktuelles Thema geworden. Denn der neue Paragraph 61a im Landeswassergesetz (LWG) von Nordrhein-Westfalen besagt, dass alle Eigentümer bis spätestens Dezember 2015 ihre privaten Abwasserkanäle einer Dichtheitsprüfung unterziehen und im gegebenen Fall reparieren lassen müssen.

 

 

Alle Dichtheitsprüfungen werden in Kooperation mit einem qualifizierten sowie fachkundigen Partnerunternehmen durchgeführt.

 



 

Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine kostenlose und unverbindliche Beratung.